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Team & Führung

Die erste Mitarbeiterin: Was sie ab Januar 2027 kostet und wann es sich rechnet

Mindestlohn 14,60 €, teurere Minijobs: Was eine Kosmetikerin 2027 kostet – mit Beispielrechnung und wie viele Behandlungen sie tragen.

Veröffentlicht am 8. November 2026 · 6 Min. Lesezeit
Inhaberin zeigt ihrer Mitarbeiterin etwas während einer Gesichtsbehandlung
Symbolbild, KI-generiert
Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Kosmetikerin kostet dich rund ein Viertel mehr als ihr Bruttolohn. Bei 15 Euro pro Stunde sind das 2027 rund 3.240 Euro im Monat in Vollzeit und rund 1.657 Euro in Teilzeit mit 20 Stunden.
  • Ab 1. Januar 2027 gilt ein Mindestlohn von 14,60 Euro, die Minijob-Grenze steigt auf 633 Euro. Beides ist final.
  • Minijobs werden für dich spürbar teurer: Dein Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung steigt von 13 auf 17,5 Prozent. Eine Minijobberin kostet damit rund 864 Euro, pro Stunde mehr als eine Vollzeitkraft.
  • Bei 90 Euro pro Behandlung trägt sich eine Vollzeitkraft ab rund 50 zusätzlichen Behandlungen im Monat, eine Teilzeitkraft ab rund 26. Bei 60 Euro braucht es drei Viertel ihrer Kapazität.
  • Die Rechnung geht nur auf, wenn die Kundinnen schon da sind. Eine Mitarbeiterin bringt keine Nachfrage mit.

Dieser Artikel erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Inhalt

Was kostet eine angestellte Kosmetikerin ab Januar 2027?

Rechne mit rund einem Viertel mehr als dem Bruttolohn, in Vollzeit knapp 25 Prozent, in Teilzeit gut 27 Prozent. Eine Kosmetikerin in Vollzeit mit 15 Euro Stundenlohn kostet dich ab Januar 2027 rund 3.240 Euro im Monat, in Teilzeit mit 20 Wochenstunden rund 1.657 Euro. Eine Minijobberin mit 633 Euro kostet rund 864 Euro. So ergibt es unsere Beispielrechnung weiter unten, mit den Werten, die heute für 2027 feststehen.
Nicht eingerechnet sind Arbeitskleidung, Fortbildung und die Lohnabrechnung selbst. Und die wichtigste Zahl steht auf keiner Gehaltsabrechnung: wie viele Stunden die neue Kollegin tatsächlich an Kundinnen arbeitet.

Was ändert sich zum 1. Januar 2027?

Vor allem der Mindestlohn und alles, was an ihm hängt. Dazu werden Minijobs für Arbeitgeber deutlich teurer. Der Stand Anfang November 2026:
  • Mindestlohn: 14,60 Euro pro Stunde statt 13,90 Euro. Final, festgelegt in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung.
  • Minijob-Grenze: 633 Euro im Monat statt 603 Euro. Final. Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt und entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn.
  • Midijob: Der Übergangsbereich reicht von 633,01 bis 2.000 Euro. Final.
  • Minijob, Krankenversicherung: Dein Pauschalbeitrag steigt von 13 auf 17,5 Prozent. Das Gesetz ist verkündet. Die 17,5 Prozent ergeben sich aus dem allgemeinen Beitragssatz plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, den das Bundesgesundheitsministerium am 30. Oktober 2026 festgelegt hat.
  • Minijob, Pauschsteuer: geplant ist eine Erhöhung von 2 auf 5 Prozent. Noch nicht final, bisher nur ein Regierungsentwurf.
  • Minijob, Pflegeversicherung: geplant ist ein Arbeitgeberbeitrag von 3,6 Prozent, laut Kabinettsentwurf aber erst ab 2028. Noch nicht final.
Bei regulär Beschäftigten bleibt dein Anteil nach heutigem Stand gleich: 9,3 Prozent Rentenversicherung, 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung, 1,8 Prozent Pflegeversicherung (in Sachsen 1,3 Prozent) und 7,3 Prozent Krankenversicherung plus die Hälfte des Zusatzbeitrags ihrer Krankenkasse. Der höhere Zuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung, der für 2027 geplant ist, trifft nur die Beschäftigte, nicht dich.

Was verdient eine Kosmetikerin heute?

Oft weniger, als 40 Stunden zum Mindestlohn ab 2027 ergeben. Laut Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit lag das mittlere Bruttogehalt von Kosmetikerinnen in Vollzeit bei 2.388 Euro im Monat. In dem Wirtschaftsbereich, zu dem Kosmetikstudios gehören, waren es sogar nur 2.212 Euro. Grundlage sind die Meldungen zur Sozialversicherung für gut 7.300 Vollzeitbeschäftigte mit Berufsausbildung, Stand 2025.
Zum Vergleich: 40 Wochenstunden zum Mindestlohn ergeben ab Januar 2027 rund 2.531 Euro im Monat. Mehr als die Hälfte der Kosmetikerinnen in Vollzeit lag 2025 also unter dem, was ab 2027 Pflicht ist. Für viele Studios rückt der Lohn damit an den Mindestlohn heran. Die Zahlen lassen sich nur grob vergleichen, weil der Entgeltatlas die Wochenstunden nicht kennt und die Gehälter bis 2027 ohnehin steigen.
Einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für Kosmetikstudios gibt es nicht. Im Verzeichnis des Bundesarbeitsministeriums stehen für diesen Bereich nur Tarifverträge des Friseurhandwerks. Als Orientierung taugen sie trotzdem: In Nordrhein-Westfalen bekommen Friseurinnen mit Gesellenprüfung ab Januar 2027 mindestens 15,30 Euro pro Stunde, und zu ihren Aufgaben zählt der Tarif ausdrücklich salonkosmetische Behandlungen. Verbindlich ist er aber nur für Friseurbetriebe. Wir rechnen deshalb mit 15 Euro: knapp über dem Mindestlohn, knapp unter diesem Tarif.

Wie viel solltest du deiner ersten Mitarbeiterin zahlen?

Mehr als der Durchschnitt. Das ist unsere Empfehlung, wenn du eine gute Kosmetikerin finden und halten willst. Schau dir dafür an, was in deiner Region für dieselbe oder eine ähnliche Stelle gezahlt wird. Der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit zeigt das kostenlos, auch je Bundesland. Die 15 Euro in unserer Rechnung liegen zwar schon über dem bundesweiten Mittel, sind aber nur eine Rechengröße. Maßstab für dein Angebot ist deine Region. Jeder Euro mehr pro Stunde kostet dich in Vollzeit rund 216 Euro im Monat, das sind gut drei Behandlungen zu 90 Euro.
Das Gehalt allein macht dich für Bewerberinnen aber noch nicht attraktiv. Wie dein Bewerbungsablauf aussieht und wie du das Gespräch führst, entscheidet mit. Genau das gehen wir mit den Studios, die wir betreuen, in einem eigenen Training durch.

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Aus Lohn, Sozialabgaben, drei Umlagen und dem Beitrag zur Berufsgenossenschaft. Für eine Vollzeitkraft mit 40 Stunden und 15 Euro, also 2.600 Euro brutto, sieht das so aus:
  • Bruttolohn: 2.600,00 Euro
  • Sozialversicherung, dein Anteil von 21,15 Prozent: 549,90 Euro (mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag, die tatsächliche Kasse kann abweichen)
  • Umlage U1 für die Lohnfortzahlung bei Krankheit, 2,1 Prozent: 54,60 Euro (Satz 2026 der Techniker Krankenkasse, die Sätze für 2027 sind noch nicht veröffentlicht)
  • Umlage U2 für Mutterschaft, 0,44 Prozent: 11,44 Euro (ebenso)
  • Insolvenzgeldumlage, 0,15 Prozent: 3,90 Euro
  • Berufsgenossenschaft: rund 20,44 Euro (Gefahrklasse 3,78 für Kosmetik, Beitragsfuß von 2025)
  • Zusammen: rund 3.240 Euro im Monat
In Teilzeit mit 20 Stunden, also 1.300 Euro brutto, liegt die Kollegin im Midijob-Bereich. Dort zahlt sie selbst weniger Abgaben, du dafür mehr: rund 312 statt 275 Euro Sozialversicherung. Diese Lücke wird 2027 größer, weil das Gesetz den Rechenfaktor für Midijobs neu regelt. Mit Umlagen und Berufsgenossenschaft kommst du auf rund 1.657 Euro.
Am teuersten pro Euro Lohn ist ab 2027 der Minijob. Auf 633 Euro kommen 110,77 Euro Krankenversicherung, 94,95 Euro Rentenversicherung und 12,66 Euro Pauschsteuer, dazu Umlagen und Berufsgenossenschaft. Zusammen rund 864 Euro, ein Aufschlag von gut 36 Prozent. Kommt die höhere Pauschsteuer, sind es rund 883 Euro. Bei ebenfalls 15 Euro Stundenlohn kostet dich die Minijobberin damit 20,47 Euro pro bezahlter Stunde, die Vollzeitkraft 18,69 Euro. Ist die Minijobberin privat krankenversichert, entfällt der Krankenversicherungsbeitrag.

Ab wie vielen Behandlungen rechnet sich die Mitarbeiterin?

Bei 90 Euro pro Behandlung ab rund 50 zusätzlichen Behandlungen im Monat für eine Vollzeitkraft und rund 26 für eine Teilzeitkraft. Das ist keine Zusage, sondern eine Rechnung mit Annahmen, die du durch deine eigenen ersetzen solltest:
  • Von 90 Euro gehen 19 Prozent Umsatzsteuer und 10 Euro Material ab. Es bleiben 65,63 Euro.
  • Die Kollegin hat 20 Tage gesetzlichen Mindesturlaub und rund 10 Feiertage. Von gut 173 bezahlten Stunden im Monat ist sie damit im Schnitt rund 153 Stunden im Studio.
  • Eine Behandlung dauert mit Vor- und Nachbereitung eine Stunde. 70 Prozent der Zeit im Studio sind mit Behandlungen belegbar, der Rest geht für Beratung, Reinigung und Lücken im Kalender drauf. Das ergibt Platz für rund 107 Behandlungen im Monat.
  • Krankheitstage sind nicht eingerechnet. Den Lohn bekommst du über die Umlage U1 zum Teil erstattet, im Standardsatz der Techniker Krankenkasse zu 70 Prozent, den ausgefallenen Umsatz nicht.
Die Schwelle liegt also bei knapp der Hälfte der möglichen Termine. Wie stark dein Preis darüber entscheidet, zeigt der Vergleich:
  • 60 Euro pro Behandlung: 81 Behandlungen in Vollzeit, 41 in Teilzeit. Das sind drei Viertel der Kapazität.
  • 90 Euro: 50 in Vollzeit, 26 in Teilzeit. Knapp die Hälfte.
  • 120 Euro: 36 in Vollzeit, 19 in Teilzeit. Ein Drittel.
Wer vor allem günstige Behandlungen anbietet, braucht eine fast volle Kollegin, bevor überhaupt ihre eigenen Kosten gedeckt sind. Dazu kommen die ersten Wochen der Einarbeitung, in denen sie noch nicht so viele Termine schafft. Raum, Liege und Geräte sind in der Rechnung noch gar nicht enthalten.

Wann ist der richtige Zeitpunkt für die erste Mitarbeiterin?

Wenn du die Kundinnen schon hast und sie selbst nicht mehr unterbringst. Die Rechnung oben zählt nur Behandlungen, die zusätzlich entstehen. Übernimmt die neue Kollegin einfach Termine, die du sonst selbst gemacht hättest, steigen deine Kosten, dein Umsatz aber nicht. Es sei denn, du nutzt die frei gewordene Zeit für etwas, das mehr einbringt.
So sieht es auch bei Studios aus, die wir betreuen und die ein Team aufgebaut haben. Die Inhaberin von Beauty Box in Nürnberg war allein zu voll, dann stellte sie eine Mitarbeiterin ein. AM Kosmetik in Erligheim, auf dem Land und anfangs kaum bekannt, bekommt heute mehr als 100 Anfragen im Monat und kommt mit einer Mitarbeiterin auf 25.000 Euro Monatsumsatz. Bei Kimana in Leinefelde-Worbis wuchs das Team von zwei auf sechs Leute, alle ausgelastet und bis zu acht Wochen im Voraus gebucht.
Bei allen dreien wuchs das Team mit der Nachfrage. Eine neue Kollegin bringt zwei Hände mit, aber keine Kundinnen. Ob die Nachfrage in deiner Gegend für eine zweite Kabine reicht, schauen wir uns gern im kostenlosen Erstgespräch mit dir an.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?

14,60 Euro brutto pro Stunde ab dem 1. Januar 2027. Das legt die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung fest. 2026 sind es 13,90 Euro.

Was kostet eine Minijobberin 2027 den Arbeitgeber?

Bei 633 Euro Lohn rund 864 Euro im Monat, wenn sie gesetzlich krankenversichert ist. Dein Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung steigt auf 17,5 Prozent. Kommt die geplante höhere Pauschsteuer von 5 Prozent, sind es rund 883 Euro.

Gibt es einen Tarifvertrag für Kosmetikerinnen?

Einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag für Kosmetikstudios gibt es nicht. Allgemeinverbindliche Tarifverträge gibt es im Friseurhandwerk, sie gelten aber nur für Friseurbetriebe. Für alle anderen gilt der gesetzliche Mindestlohn als Untergrenze.

Wie viel sollte ich meiner ersten Kosmetikerin zahlen?

Wir empfehlen, überdurchschnittlich zu zahlen. Was in deiner Region für dieselbe oder eine ähnliche Stelle üblich ist, zeigt der Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit. Jeder Euro mehr pro Stunde kostet dich in Vollzeit rund 216 Euro im Monat.

Ist ein Minijob günstiger als eine Teilzeitstelle?

Pro Stunde nicht mehr. Ab 2027 kostet dich eine Minijobberin bei 15 Euro Stundenlohn rund 20,47 Euro pro bezahlter Stunde, eine Teilzeitkraft mit 20 Wochenstunden rund 19,12 Euro und eine Vollzeitkraft rund 18,69 Euro.

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Über die Autorin
Mitgründerin und Geschäftsführerin der Beautyholic GmbH

Banu Suntharalingam ist Mitgründerin und Geschäftsführerin der Beautyholic GmbH in Hagen. Die Agentur hat seit 2019 über 688 Kosmetikstudios in Deutschland, Österreich und der Schweiz bei der Gewinnung neuer Kundinnen begleitet. Im Magazin schreibt sie über Preise, Neukundinnen und Stammkundinnen im Kosmetikstudio.

Alle Artikel von Banu
Quellen und BelegeStand der Informationen: 8. November 2026
  • Fünfte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (MiLoV5) vom 05.11.2025, BGBl. 2025 I Nr. 268 – Mindestlohn 13,90 € ab 01.01.2026, 14,60 € ab 01.01.2027. gesetze-im-internet.de › …/BJNR10C0A0025.html
  • Minijob-Zentrale, „Minijob 2027: Verdienstgrenze und Mindestlohn steigen“, 07.10.2026 – Verdienstgrenze 633 €/Monat, 7.596 €/Jahr, gekoppelt an den Mindestlohn (Mindestlohn × 130 ÷ 3). magazin.minijob-zentrale.de › minijob-grenze-2027
  • Minijob-Zentrale, „Aktuelle Minijob-Vorhaben“, 01.10.2026 – Pauschalbeitrag KV 13 % → 17,5 % ab 01.01.2027 (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, verkündet 29.07.2026); Pauschsteuer 2 % → 5 % (Regierungsentwurf Einkommensteuerreformgesetz 2027, nicht final); Pflegebeitrag 3,6 % für Minijobs (Kabinettsentwurf Pflegeneuordnungsgesetz, Start 01.01.2028, nicht final). magazin.minijob-zentrale.de › aktuelle-minijob-vorhaben
  • Minijob-Zentrale, „Minijob-Beiträge 2026“, 16.12.2025 – Abgaben gewerblicher Minijob 2026: KV 13 %, RV 15 %, U1 0,8 %, U2 0,22 %, Insolvenzgeldumlage 0,15 %, Pauschsteuer 2 %. magazin.minijob-zentrale.de › minijob-beitraege-2026
  • GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 228, Art. 2 – neue Formel für den Faktor F im Übergangsbereich (§ 20 Abs. 2a SGB IV) ab 01.01.2027. Wiedergabe: buzer.de › …/a340692.htm
  • § 20 Abs. 2 SGB IV – Übergangsbereich bis 2.000 € im Monat. gesetze-im-internet.de › …/__20.html
  • lohn-info.de, „Geplante Beitragsberechnung im Übergangsbereich für 2027“, abgerufen 06.11.2026 – Übergangsbereich 633,01–2.000 €, Faktor F 2027 = 32,5 ÷ 42,3 = 0,7683, Rechenweg Arbeitgeberanteil. Fachportal, Rechnung von uns nachvollzogen. lohn-info.de › uebergangsbereich_gleitzon…
  • Bundesministerium für Gesundheit, Pressemitteilung „BMG legt durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz auf 2,9 Prozent fest“, 30.10.2026. bundesgesundheitsministerium.de › …/zusatzbeitragssatz-gkv-202…
  • Deutsche Rentenversicherung, „Beitragsbemessungsgrenzen 2027 sollen steigen“, 08.10.2026 – Kabinettsbeschluss Rechengrößen 2027, Zustimmung des Bundesrats steht aus (für die Beispielrechnung ohne Einfluss). deutsche-rentenversicherung.de › …/261008-bundeskabinett-sv-r…
  • Haufe, „Rentenversicherungsbeitrag 2027“, 05.11.2026 – Beitragssatz 2027 stabil bei 18,6 % (je 9,3 %). haufe.de › …/rentenversicherungsbeitrag…
  • § 341 Abs. 2 SGB III – Beitragssatz Arbeitslosenversicherung 2,6 %. gesetze-im-internet.de › …/__341.html
  • Techniker Krankenkasse, „Pflegeversicherung 2027: Beitragsanpassung für Kinderlose geplant“, Stand 01.11.2026 – Beitragssatz 3,6 %, Arbeitgeberanteil 1,8 % (Sachsen 1,3 %) bleibt, Kinderlosenzuschlag 0,6 → 0,9 % geplant, trägt allein die Beschäftigte. tk.de › …/pv-beitrag-2027-2148006
  • Techniker Krankenkasse, „Höhe der Umlagesätze U1 und U2“, abgerufen 06.11.2026 – 2026: U1 2,1 % (70 % Erstattung), 1,3 % (50 %), 3,2 % (80 %); U2 0,44 %. Sätze sind kassenabhängig, 2027 noch nicht veröffentlicht. tk.de › …/hoehe-umlagesaetze-u1-und-…
  • Techniker Krankenkasse, „Wie hoch ist die Insolvenzgeldumlage?“, 19.12.2025 – 0,15 % (gesetzlicher Satz nach § 360 SGB III). tk.de › …/hoehe-insolvenzgeldumlage-…
  • BGW, „Beitragssystem & Berechnung“ und „Freiwillige Versicherung für Kosmetikerinnen und Kosmetiker“ – Beitrag = Entgelte × Gefahrklasse × Beitragsfuß ÷ 1.000; Gefahrklasse Kosmetik 3,78 (6. Gefahrtarif, seit 2025); Beitragsfuß 2025: 2,08; Bescheid für das Vorjahr meist im April. bgw-online.de › …/beitragssystem-berechnung-… · bgw-online.de › …/freiwillige-versicherung-f…
  • Bundesagentur für Arbeit, Entgeltatlas, Berufsgattung „Berufe in der Kosmetik – fachlich ausgerichtete Tätigkeiten“ (KldB 82322), abgerufen 06.11.2026 – Median 2.388 € brutto/Monat (Vollzeit, Fachkraft, Deutschland, 7.352 Beschäftigte; 25 %/75 %: 1.901 €/2.968 €); Wirtschaftsbereich „Sonstige Dienstleistungen“: Median 2.212 € (4.577 Beschäftigte). Datenstand 2025. Auswahl nach Bundesland möglich. web.arbeitsagentur.de › entgeltatlas
  • BMAS, Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, Stand 01.07.2026 – im Bereich personennahe Dienstleistungen nur Friseurhandwerk. bmas.de › …/ave-verzeichnis.pdf
  • Land NRW, Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags über die Vergütungen im Friseurhandwerk NRW, 19.01.2026, BAnz AT 09.02.2026 B9 – Vergütungsgruppe 1 (Gesellenprüfung, u. a. salonkosmetische Behandlungen) 2027: 2.616,30 €/Monat bzw. 15,30 €/Stunde bei 39,5 Wochenstunden; gilt für Unternehmen des Friseurhandwerks. tarifregister.nrw.de › verguetungstarifvertrag-im…
  • § 3 Bundesurlaubsgesetz – Mindesturlaub 24 Werktage (entspricht 20 Arbeitstagen bei einer Fünftagewoche).
  • Beispielrechnung und Behandlungsschwelle: eigene Berechnung von Beautyholic mit den oben genannten Werten und den im Text genannten Annahmen (Stand 06.11.2026, Zweitprüfung 06.11.2026). Stundenbasis: Monatsstunden = Wochenstunden × 13 ÷ 3 (Vollzeit 173,33 h, Teilzeit 86,67 h, Minijob 633 € ÷ 15 € = 42,2 h).
  • Mehrkosten je Euro Stundenlohn: eigene Rechnung, 173,33 h × 1 € × (1 + 21,15 % SV + 2,1 % U1 + 0,44 % U2 + 0,15 % Insolvenzgeldumlage + 0,786 % BGW) = 216,02 €; ÷ 65,63 € Deckungsbeitrag je Behandlung zu 90 € = 3,3 Behandlungen.
  • Beautyholic, eigene Praxis: Empfehlung „überdurchschnittlich zahlen“ und Training für betreute Studios zu Gehalt, Bewerbungsablauf und Gesprächsführung (Angabe Fady, 06.11.2026).
  • Beautyholic-Fallstudien Beauty Box Nürnberg, AM Kosmetik Erligheim, Kimana Leinefelde-Worbis – wie veröffentlicht.

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