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Preise & Verkauf

Preise erhöhen zum 1. Januar: Welcher Grund Kundinnen wirklich hält

Mindestlohn 14,60 €, Körperpflege-Dienste 4,3 % teurer: Was die Forschung zu Preiserhöhungen sagt, was rechtlich gilt und welcher Grund Kundinnen hält.

Veröffentlicht am 6. November 2026 · 7 Min. Lesezeit
Inhaberin legt Vorher-Nachher-Ergebnisse auf den Empfangstresen
Symbolbild, KI-generiert
Das Wichtigste in Kürze
  • Ab 1. Januar 2027 gilt ein Mindestlohn von 14,60 Euro (plus 5 Prozent), die Minijob-Grenze steigt auf 633 Euro. Dienstleistungen für die Körperpflege waren im September schon 4,3 Prozent teurer als im Vorjahr.
  • Höhere Kosten weiterzugeben, finden die meisten Menschen fair. In einem Feldversuch mit echten Preiserhöhungen (Journal of Marketing 2026) führte aber der Hinweis auf hohe Nachfrage und knappe Alternativen zu den wenigsten Kündigungen. Laut der Universität waren es 29,5 Prozent weniger als ohne Begründung, der Kostengrund wirkte nicht besser als gar keiner.
  • Für Termine, die nach der Erhöhung gebucht werden, gibt es keine gesetzliche Ankündigungsfrist, die Preisliste im Studio muss aber stimmen. Verkaufte Serien und Pakete gelten zum vereinbarten Preis.
  • Eine feste Prozentzahl, die immer passt, gibt es nicht. Rechne deine eigenen Kosten, statt die Konkurrenz zu kopieren.
  • Kündige im November oder Dezember an, damit Kundinnen noch zum alten Preis buchen können. Höhere Preise tragen sichtbare Ergebnisse und ein voller Kalender.

Dieser Artikel erklärt die Rechtslage allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Inhalt

Warum ist der 1. Januar ein guter Zeitpunkt für neue Preise?

Weil sich zum Jahreswechsel deine Kosten ändern und deine Kundinnen das wissen. Ab dem 1. Januar 2027 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 14,60 Euro pro Stunde. Das sind 5 Prozent mehr als die 13,90 Euro, die seit Januar 2026 gelten. Festgelegt ist das in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung. Die Minijob-Grenze steigt mit, von 603 auf 633 Euro im Monat. Für deine Minijobberin heißt das: Sie kann weiter rund 43 Stunden im Monat arbeiten, kostet dich aber knapp 9 Prozent mehr. Denn zusätzlich steigt dein Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für Minijobs von 13 auf 17,5 Prozent.
Auch die übrigen Preise steigen weiter, wenn auch langsamer als in den Krisenjahren. Im Oktober 2026 lag die Inflationsrate nach der ersten Schätzung des Statistischen Bundesamts bei 2,8 Prozent, Energie war 12,2 Prozent teurer als ein Jahr zuvor.
Friseurleistungen und andere Dienstleistungen für die Körperpflege kosteten im September 4,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Dienstleistungen insgesamt lagen bei 2,7 Prozent. Deine Kundin erlebt also gerade überall in der Branche höhere Preise. Steigen deine Kosten und du erhöhst nicht, zahlst du den Unterschied aus der eigenen Tasche.

Wie reagieren Kundinnen auf eine Preiserhöhung?

Die meisten finden eine Preiserhöhung fair, solange sie nachvollziehbar ist. Der spätere Nobelpreisträger Daniel Kahneman und seine Kollegen haben dazu 1984 und 1985 in Toronto und Vancouver zufällig ausgewählte Erwachsene am Telefon befragt. Dass ein Händler höhere Einkaufskosten an seine Kundschaft weitergibt, hielten 79 Prozent für akzeptabel. Ganz anders lag der Fall, wenn ein Laden einfach die Lage ausnutzt: Schneeschaufeln am Morgen nach dem Schneesturm teurer zu machen, fanden 82 Prozent unfair.
Dazu passt eine Studie aus dem Journal of Consumer Research. Kundinnen und Kunden halten Preise regelmäßig für deutlich höher als fair. Sie unterschätzen die Inflation, erklären Preisunterschiede vorschnell mit Gewinn und übersehen viele Kosten des Betriebs. Wer sie auf diese Kosten hinweist, verbessert ihr Urteil, allerdings nur mäßig.
Und eine Untersuchung aus dem Journal of the Academy of Marketing Science zeigt, wer am wenigsten empfindlich reagiert: zufriedene Kundinnen. Je zufriedener eine Kundin ist, desto weniger drückt die Höhe der Erhöhung auf ihre Absicht, wiederzukommen.
Nur fragen all diese Studien, was Menschen fair finden. Ob sie deshalb auch bleiben, ist eine andere Frage.

Welcher Grund hält Kundinnen wirklich?

Ausgerechnet der Kostengrund nicht, jedenfalls in einem Feldversuch mit echten Preiserhöhungen. Hoorsana Damavandi von der University of Tennessee und zwei Kollegen haben mit gut 1.600 echten Kundinnen und Kunden eines kanadischen Anbieters von Lagerräumen getestet, wie sich verschiedene Begründungen auf Kündigungen auswirken. Die Preise stiegen um 5 oder 15 Prozent. Mal hieß es, die Kosten seien gestiegen, mal, die Leistung werde besser, mal, die Nachfrage sei hoch und Alternativen knapp. Eine Gruppe bekam gar keine Begründung.
Der Hinweis auf den Markt führte zu den wenigsten Kündigungen, so die Zusammenfassung der Studie im Journal of Marketing (Mai 2026). Die Zahlen nennt die Meldung der Universität: Kosten und Qualität brachten im Schnitt nichts, die Kündigungen lagen auf dem Niveau ohne Begründung. Der Marktgrund senkte sie um 29,5 Prozent. Die Forschenden erklären das mit dem Aufwand, den Kundinnen beim Wechsel erwarten: Wer erfährt, dass das Angebot gefragt und Ersatz schwer zu finden ist, schätzt einen Wechsel als mühsamer ein.
Nach unserer Lesart widerspricht das der Kahneman-Studie nur scheinbar. Unfair finden Menschen es, wenn jemand eine Notlage ausnutzt. Dass ein gefragtes Angebot seinen Preis hat, ist etwas anderes. Und die Grenzen des Versuchs gehören dazu: Ein Lagerraum ist kein Behandlungstermin, und wer seine Möbel umziehen müsste, wechselt ohnehin ungern. Ob sich das Ergebnis auf Kosmetikstudios übertragen lässt, hat niemand untersucht.
Für dich steckt darin trotzdem eine ehrliche Lehre. Der Mindestlohn ist ein guter Anlass, aber kein Grund, für den eine Kundin bleibt. Bleiben wird sie, weil sie weiß, dass sie das, was du machst, nicht an jeder Ecke bekommt. Und das kannst du nur glaubwürdig sagen, wenn es stimmt. Wer zwei Wochen im Voraus ausgebucht ist, muss das niemandem erklären. Wer Lücken im Kalender hat, sollte zuerst die füllen und dann über Preise reden.

Um wie viel Prozent solltest du deine Preise erhöhen?

Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht, und wer dir eine nennt, kennt deine Kosten nicht. Die Forschung sagt nur: Je größer der Schritt, desto stärker die Reaktion, und zufriedene Kundinnen verzeihen mehr.
Sicher sagen lässt sich, was die neuen Kosten ausmachen. Ein einfaches Rechenbeispiel: Wenn Lohnkosten ein Drittel deines Umsatzes ausmachen und alle Angestellten sozialversicherungspflichtig zum Mindestlohn arbeiten, steigen deine Kosten durch die 5 Prozent um knapp 1,7 Prozent deines Umsatzes. Arbeiten bei dir Minijobberinnen, ist es mehr, weil ihre Kosten um knapp 9 Prozent steigen. Arbeitest du allein, trifft dich der Mindestlohn gar nicht direkt. Dann ist die richtige Frage, was deine eigene Stunde kosten muss, damit sich das Studio trägt. Erst wenn du diese Zahl kennst, weißt du, ob eine Erhöhung nur die Kosten auffängt oder endlich auch dich bezahlt.
Die Preisliste der Konkurrenz ersetzt diese Rechnung nicht: Ihre Miete und ihre Auslastung sind nicht deine.

Musst du eine Preiserhöhung ankündigen?

Für Termine, die erst nach der Erhöhung gebucht werden, gibt es keine gesetzliche Ankündigungsfrist. Was du allerdings musst: deine aktuellen Preise zeigen. Wer Kundinnen Dienstleistungen anbietet, braucht nach der Preisangabenverordnung ein Preisverzeichnis mit den Preisen der wesentlichen Leistungen im Studio, bei einem Schaufenster auch dort. Ab dem Tag der Erhöhung muss es die neuen Preise zeigen.
Anders ist es bei allem, was schon vereinbart ist. Eine verkaufte Serie, ein gebuchtes Paket, ein fester Preis für einen vereinbarten Termin: Hier gilt, was abgemacht war. Eine Klausel in den Geschäftsbedingungen, die eine Preiserhöhung für Leistungen vorsieht, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden sollen, ist gegenüber Verbraucherinnen nach § 309 Nr. 1 BGB unwirksam. Ausgenommen sind Dauerschuldverhältnisse wie Abos und Mitgliedschaften. Auch dort muss eine Preisklausel aber im Vertrag stehen und den allgemeinen Regeln für Geschäftsbedingungen in § 307 BGB standhalten.
Bei Gutscheinen unterscheidet die Verbraucherzentrale zwei Fälle. Lautet der Gutschein auf einen Betrag, zahlt die Kundin bei einer teureren Behandlung den Unterschied dazu. Lautet er auf eine bestimmte Behandlung, spielt eine zwischenzeitliche Preiserhöhung nach Auffassung der Verbraucherzentrale keine Rolle. Steht neben der Behandlung ein Wert, etwa „Gesichtsbehandlung im Wert von 80 Euro“, zahlt die Kundin den Mehrpreis dagegen dazu. Gültig sind Gutscheine in der Regel drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem sie gekauft wurden.

Wie kündigst du die neuen Preise an, ohne Kundinnen zu verlieren?

Vorher, persönlich und ehrlich. Eine Kundin, die den neuen Preis erst an der Kasse erfährt, kann nicht mehr entscheiden, ob sie vorher noch einen Termin macht. Wer zum 1. Januar erhöhen will, sagt es also im November oder Dezember. Dann kann die Kundin noch zum alten Preis buchen, und das ist ein deutliches Zeichen, dass es fair zugeht.
Drei Dinge entscheiden, ob die Ankündigung trägt. Erstens der Zeitpunkt: früh genug, dass niemand überrascht wird. Zweitens der Grund: wahr, kurz, und ohne sich zu entschuldigen. Die Kosten dürfen vorkommen, tragen werden sie die Botschaft allein aber nicht. Drittens das, was die Kundin von dir bekommt: Wer erklärt, warum ihre Behandlung bei dir anders ist, liefert genau den Grund, der in dem Feldversuch gewirkt hat.

Was trägt einen höheren Preis?

Echte Ergebnisse, die man sehen kann, und Termine, die knapp sind. Das ist auch unsere Erfahrung bei Beautyholic: Studios, die hohe Preise nehmen und halten können, bringen eine Grundlage mit. Sie haben echte Ergebnisse und Material, das sie zeigt, also Fotos, Videos und Vorher-nachher-Bilder, wo das Recht sie erlaubt. Damit bauen sie Autorität und Vertrauen auf und können ihren Preis vermarkten.
Fehlt diese Grundlage, stellt sich die Kundin eine einfache Frage: Warum soll ich bei Studio A mehr zahlen als bei Studio B, das günstiger ist und mir mehr Vertrauen gegeben hat? Darauf ist der Mindestlohn keine Antwort.
Wie das aussieht, zeigen Studios, die heute höhere Preise nehmen. Manuela Martzok in Werne hat früher viel Fußpflege gemacht, ihre Preise lagen um 49 bis 69 Euro. Heute ist sie mit Anti-Aging-Behandlungen bis 159 Euro ausgebucht, im besten Monat mit 42 Terminen. J.LA Beauty in Düsseldorf nimmt 490 Euro für Powder Brows und hat bis zu 45 Termine im Monat. CMC Cosmetics in Hirschaid war mit Kombibrows vier Monate im Voraus ausgebucht.
Alle drei stellen eine Behandlung in den Mittelpunkt und haben genug Anfragen, dass der Kalender voll ist. Das ist der Marktgrund aus dem Feldversuch, übersetzt ins Kosmetikstudio: Wer weiß, dass freie Termine knapp sind, denkt seltener übers Wechseln nach.

Was heißt das für dein Studio?

Erhöhe zum 1. Januar, wenn deine Rechnung es verlangt, und sag es rechtzeitig. Halte ein, was du schon verkauft hast. Und mach dir nichts vor: Der Mindestlohn liefert dir einen Anlass, aber keinen Grund, für den eine Kundin bleibt. Den Grund liefern Ergebnisse, die man sehen kann, und ein voller Kalender.
Fehlt dir eins davon, ist das die wichtigere Baustelle. Wie Studios ihre gefragteste Behandlung so aufstellen, dass höhere Preise selbstverständlich werden, schauen wir uns gern im kostenlosen Erstgespräch mit dir an. Seit 2019 haben wir dabei mehr als 688 Studios begleitet.

Häufige Fragen

Muss man eine Preiserhöhung im Kosmetikstudio ankündigen?

Für Einzeltermine, die nach der Erhöhung gebucht werden, gibt es keine gesetzliche Ankündigungsfrist. Das Preisverzeichnis im Studio muss nach der Preisangabenverordnung aber die aktuellen Preise zeigen. Was schon vereinbart oder bezahlt ist, etwa eine Serie, gilt zum vereinbarten Preis.

Wie viel Prozent Preiserhöhung ist angemessen?

Das hängt von deinen Kosten ab. Wenn Lohnkosten ein Drittel deines Umsatzes ausmachen und alle sozialversicherungspflichtig zum Mindestlohn arbeiten, fängt eine Erhöhung von knapp 1,7 Prozent die neuen 5 Prozent Mindestlohn auf. Was du darüber hinaus brauchst, zeigt nur deine eigene Kalkulation.

Gilt ein alter Gutschein nach einer Preiserhöhung noch?

Ja. Lautet er auf einen Betrag, zahlt die Kundin bei einer teureren Behandlung den Unterschied dazu. Lautet er nur auf eine bestimmte Behandlung, spielt die Preiserhöhung nach Auffassung der Verbraucherzentrale keine Rolle, steht ein Wert dabei, zahlt die Kundin den Mehrpreis. Gutscheine gelten in der Regel drei Jahre ab Ende des Kaufjahres.

Welche Begründung für eine Preiserhöhung wirkt am besten?

In einem Feldversuch mit gut 1.600 Kundinnen und Kunden führte der Hinweis auf hohe Nachfrage und knappe Alternativen zu den wenigsten Kündigungen, laut der Universität 29,5 Prozent weniger als ohne Begründung. Kosten- und Qualitätsgründe wirkten nicht besser als gar keine Begründung. Der Versuch lief allerdings bei einem Lageranbieter, nicht in einem Kosmetikstudio.

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Über die Autorin
Mitgründerin und Geschäftsführerin der Beautyholic GmbH

Banu Suntharalingam ist Mitgründerin und Geschäftsführerin der Beautyholic GmbH in Hagen. Die Agentur hat seit 2019 über 688 Kosmetikstudios in Deutschland, Österreich und der Schweiz bei der Gewinnung neuer Kundinnen begleitet. Im Magazin schreibt sie über Preise, Neukundinnen und Stammkundinnen im Kosmetikstudio.

Alle Artikel von Banu
Quellen und BelegeStand der Informationen: 6. November 2026
  • Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV 5) vom 05.11.2025, BGBl. 2025 I Nr. 268, § 1 – 13,90 € ab 01.01.2026, 14,60 € ab 01.01.2027. https://www.gesetze-im-internet.de/milov5/BJNR10C0A0025.html
  • Minijob-Zentrale, Magazin „Minijob-Grenze 2027“ – 633 € monatlich ab 01.01.2027 (2026: 603 €). https://magazin.minijob-zentrale.de/minijob-grenze-2027 · bestätigt durch dpa über ZWP online, 23.10.2026. https://www.zwp-online.info/zwpnews/wirtschaft-und-recht/recht/minijob-das-andert-sich-2027
  • Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 382 vom 30.10.2026 – Inflationsrate Oktober 2026 voraussichtlich +2,8 %, Energie +12,2 %, Dienstleistungen +2,5 % (vorläufig). https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/10/PD26_382_611.html
  • Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 364 vom 13.10.2026 – September 2026: Friseurleistungen und andere Dienstleistungen für die Körperpflege +4,3 %, Dienstleistungen insgesamt +2,7 %. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/10/PD26_364_611.html
  • Kahneman, Knetsch, Thaler: „Fairness as a Constraint on Profit Seeking“, American Economic Review 76(4), 1986, S. 728–741 – Telefonbefragungen zufällig ausgewählter Erwachsener, Toronto/Vancouver 1984–1985 (Urteile über hypothetische Fälle, kein Verhalten); Kostenweitergabe akzeptabel 79 % (N = 101); Preisaufschlag nach Schneesturm unfair 82 % (N = 107). https://www.jstor.org/stable/1806070
  • Bolton, Warlop, Alba: „Consumer Perceptions of Price (Un)Fairness“, Journal of Consumer Research 29(4), 2003, S. 474–491 – Preise werden für höher als fair gehalten, Inflation unterschätzt, Preisunterschiede dem Gewinn zugeschrieben, Kosten übersehen; Korrekturhinweise wirken nur mäßig (Abstract). https://doi.org/10.1086/346244 · Zusammenfassung Penn Today, 13.11.2002: https://penntoday.upenn.edu/2002-11-14/research/prices-are-fairer-you-think%E2%80%94no-really
  • Homburg, Hoyer, Koschate: „Customers’ Reactions to Price Increases: Do Customer Satisfaction and Perceived Motive Fairness Matter?“, Journal of the Academy of Marketing Science 33(1), 2005, S. 36–49 – Zufriedenheit schwächt den negativen Effekt der Erhöhungshöhe auf die Wiederkaufabsicht ab (Abstract). https://doi.org/10.1177/0092070304269953
  • Damavandi, Antia, Kopalle: „Cushioning the Blow: Reducing Customer Attrition in Response to Price Increase Notifications“, Journal of Marketing, online 11.05.2026 – laut Abstract randomisierter Feldversuch mit 1.626 Kundinnen und Kunden in zehn Kohorten bei einem kanadischen Lagerraum-Anbieter plus zwei Online-Szenario-Experimente; Markt-Begründung mit der geringsten Abwanderung, erklärt über wahrgenommene Wechselkosten. Laut Meldung der Universität (nicht im Abstract): 10 Monate, Erhöhung 5 % oder 15 %, Markt-Begründung −29,5 % Kündigungen gegenüber keiner Begründung, Kosten und Qualität ohne Vorteil. https://doi.org/10.1177/00222429261451752 · Zusammenfassung der University of Tennessee, 14.07.2026: https://haslam.utk.edu/news/ut-haslam-researcher-finds-messaging-matters-in-price-increase-notifications/
  • Minijob-Zentrale, „Aktuelle Minijob-Vorhaben“, 01.10.2026 – Pauschalbeitrag Krankenversicherung 13 % → 17,5 % ab 01.01.2027 (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, verkündet 29.07.2026). https://magazin.minijob-zentrale.de/aktuelle-minijob-vorhaben/ · Bundesministerium für Gesundheit, 30.10.2026: durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2027 = 2,9 % (14,6 % + 2,9 % = 17,5 %). https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/zusatzbeitragssatz-gkv-2027-festgelegt · Kostenplus Minijob (knapp 9 %): eigene Rechnung, 603 € × 131,96 % = 795,70 € (2026) gegenüber 633 € × 136,46 % = 863,77 € (2027), jeweils mit Rentenversicherung 15 %, Pauschsteuer 2 %, U1 0,8 %, U2 0,22 %, Insolvenzgeldumlage 0,15 %, BGW 0,786 %.
  • § 12 Preisangabenverordnung (Preisangaben für Leistungen) – Preisverzeichnis im Geschäftslokal und im Schaufenster. https://www.gesetze-im-internet.de/pangv_2022/__12.html
  • § 309 Nr. 1 BGB (Kurzfristige Preiserhöhungen) – AGB-Klausel unwirksam, die eine Entgelterhöhung für Leistungen vorsieht, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erbracht werden sollen; gilt nicht bei Dauerschuldverhältnissen. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__309.html · § 307 BGB (Inhaltskontrolle). https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__307.html
  • Verbraucherzentrale, „Gutscheine als Geschenk: So lange sind sie gültig“, Stand 24.11.2025 – Betragsgutschein: Mehrpreis zuzahlen; Gutschein für eine bestimmte Leistung: Preiserhöhung irrelevant (Auffassung der Verbraucherzentrale), außer der Gutschein nennt zusätzlich einen Wert; Verjährung drei Jahre ab Ende des Kaufjahres (§§ 195, 199 BGB). https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/gutscheine-als-geschenk-so-lange-sind-sie-gueltig-13861
  • Heilmittelwerbegesetz § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 – keine Vorher-nachher-Darstellungen außerhalb der Fachkreise für operative plastisch-chirurgische Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit; nach BGH, Urteil vom 31.07.2025, I ZR 170/24, auch Unterspritzungen, die Nase oder Kinn formen. https://www.gesetze-im-internet.de/heilmwerbg/__11.html · https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025147.html
  • Beautyholic, eigene Erfahrung aus der Betreuung von Studios (688+ seit 2019): Studios mit dauerhaft hohen Preisen bringen echte Ergebnisse und Material wie Fotos, Videos und Vorher-nachher-Bilder mit. Ohne Zahl (Angabe Fady, 06.11.2026).
  • Beautyholic-Fallstudien Manuela Martzok, J.LA Beauty, CMC Cosmetics – Preise, Termine und Vorlaufzeiten wie in den Fallstudien veröffentlicht.

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Die Beautyholic GmbH ist seit 2019 auf Ästhetik und Beauty spezialisiert und hat 688+ Studios und Praxen in Deutschland, Österreich und der Schweiz betreut – vom Kosmetikstudio bis zur ästhetisch-medizinischen Praxis. Das Team unterstützt Inhaberinnen und Inhaber proaktiv dabei, planbar Wunschkundinnen zu gewinnen, höhere Preise durchzusetzen und ein Studio aufzubauen, das auch ohne sie läuft – immer mit dem Ziel messbarer Ergebnisse: mehr Buchungen und mehr Umsatz.

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